REFORM DER NOTARIELLEN KOSTENRECHTS
Expertenkommission. Eine vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Expertenkommission hat im Februar 2009 einen Entwurf zur Reform der Notarkosten vorgelegt. Die Struktur der seit über 70 Jahren geltenden Kostenordnung sei nicht mehr zeitgemäß. Deshalb solle die gesamte Kostenordnung - also die Regelungen für die Notare wie auch die Regelungen für die Gerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit - in dieser Legislaturperiode grundlegend neu gefasst werden.
Ziele. Die Novelle des Notarkostenrechts werde das Recht einfacher und transparenter machen und zugleich die Modernisierung des Justizkostenrechts abrunden.
- Das Notarkostenrecht soll für den Anwender und für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher werden. Dazu soll es klar und übersichtlich strukturiert werden.
- Gebühren- und Auslagentatbestände sollen übersichtlich in einem Kostenverzeichnis transparent dargestellt und an den Aufbau der übrigen Kostengesetze angeglichen werden.
- Jede notarielle Tätigkeit, für die der Notar Gebühren oder Auslagen erheben kann, soll künftig abschließend im neuen Recht aufgeführt werden. Dabei soll auf Auffangtatbestände verzichtet werden, damit sich der Rechtsuchende darauf verlassen kann, dass nur für die ausdrücklich im Kostenverzeichnis genannten Tätigkeiten Gebühren erhoben werden.
- Die Gebührenregelungen sollen leistungsorientierter ausgestaltet werden; dies gilt in besonderem Maße für das vorzeitig beendete Beurkundungsverfahren und für von einem Notar gefertigte Entwürfe.
Inflationsausgleich. Die Gebührentabelle für die Notare wurde seit 1987 nicht mehr erhöht. Bei der erforderlichen Anpassung der Notargebühren an die allgemeine Einkommensentwicklung soll in besonderem Maß der Situation der Notare in strukturschwachen Regionen Rechnung getragen werden. Insbesondere die Gebühren im untersten Wertbereich sollten daher angehoben werden, da sie regelmäßig bei Weitem nicht kostendeckend sind.
8:00 Uhr bis 18:00 Uhr