ERHÖHUNG DER GRUNDERWERBSTEUER

Datum: 
Dienstag, 07. Februar 2012
Anrisstext: 
Beim Erwerb einer Immobilie zählt zu den nicht zu vernachlässigenden Nebenkosten die Grunderwerbsteuer.

Beim Erwerb einer Immobilie zählt zu den nicht zu vernachlässigenden Nebenkosten die Grunderwerbsteuer. Diese betrug noch bis zum Jahr 2006 in Deutschland einheitlich 3,5 %. Seit im Zuge der Föderalismusreform die einzelnen Bundesländer über den Steuersatz bestimmen dürfen, ist die Steuer vielerorts gestiegen.

Als erstes Bundesland hat Berlin 2007 die Grunderwerbsteuer auf 4,5 % angehoben. Weitere Bundesländer folgten, zuletzt im Jahr 2011 u.a. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen (jeweils 5 %). Auch in Niedersachsen und Bremen (je 4,5 %), dem Saarland (4 %, seit diesem Jahr 4,5 %) sowie Brandenburg (5 %) erhoffen sich die Finanzminister nach entsprechender Erhöhung Mehreinnahmen.

Damit wird es für viele teurer, sich den Traum vom eigenen Heim zu erfüllen. Die Erhöhung von 3,5 % auf 5 % beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bedeutet beim Erwerb einer 200.000 Euro teuren Immobilie Mehrkosten in Höhe von immerhin 3.000 Euro.

Wer sich bereits für ein Objekt entschieden hat, sollte den Abschluss des Kaufvertrags zumindest in Rheinland-Pfalz und Berlin nicht unnötig hinauszögern. Hier erfolgt die Anhebung auf 5 %  zum 01. März bzw. 01. April 2012. In den Jahren 2012 und 2013 werden weitere Grunderwerbsteuererhöhungen folgen. Eine Übersicht zum aktuellen Stand und geplanten Änderungen haben wir für Sie hier zusammengestellt: 

Bundesland                     Steuersatz           Seit                        Geplante Änderung                
Baden-Württemberg  5,0 % 05.11.2011 -
Bayern                               3,5 % - -
Berlin  4,5 % 01.01.2007 5,0 % ab 01.04.2012
Brandenburg  5,0 % 01.01.2011 -
Bremen  4,5 % 01.01.2011 5,0 % ab 2013
Hamburg  4,5 % 01.09.2009 -
Hessen  3,5 % - -
Mecklenburg-Vorpommern  3,5 % - 5,0 % ab 01.07.2012
Niedersachsen  4,5 % 01.01.2011 -
Nordrhein-Westfalen  5,0 % 01.10.2011 -
Rheinland-Pfalz  3,5 % - 5.0 % ab 01.03.2012
Saarland  4,5 % 01.01.2012 5,0 % ab 2013
Sachsen  3,5 % - -
Sachsen-Anhalt  4,5 % 01.03.2010 -
Schleswig-Holstein  5,0 % 01.01.2012 -
Thüringen  5,0 % 07.04.2011 -

Alle Angaben ohne Gewähr.

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